Auf Bitten der Stadt Bornheim informieren wir wie folgt:

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr die Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höheren Schutzwirkung besteht (Standards FFP2 oder KN95/N95).

Damit entfällt die bisherige Regelung für den ÖPNV in NRW gemäß Corona-Schutzverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken erlaubte.

Die Regelung gilt auch in der Schülerbeförderung!

Allein Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höheren Schutzwirkung befreit, bislang durften Kinder unter 14 Jahren gemäß Corona-Schutzverordnung NRW eine Alltagsmaske tragen, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen konnten.