Streit und Auseinandersetzungen gehören zum Schulalltag. Richtig damit umzugehen kann man lernen. Dabei geht es nicht um die Suche nach Schuldigen, sondernum das Verständnis für einander und das Herbeiführen einer Lösung, die beiden Parteien gerecht wird.

1. Allgemeine Ziele

  • Verbesserung des Schulklimas durch den Aufbau und die Entwicklung einer zivilisierten und angstfreien Streitkultur
  • Entwicklung von sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern
  • Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern

2. Grundidee

  • Schülerinnen und Schüler, die einen Konflikt miteinander haben, gehen zu einer festgelegten Zeit zu den StreitschlichterInnen und suchen mit deren Hilfe nach Lösungsmöglichkeiten für ihren Streit.
  • Streitschlichter*innen sind Schüler*innen der 9. (und 10.) Klasse.
  • Die Streitschlichterin/der Streitschlichter hat die Funktion, den beiden Kontrahenten zu helfen und ihren Streit zu lösen ohne dabei zu richten.
  • Die Kontrahenten sind für die Lösung verantwortlich, die Schlichterin/der Schlichter für den Ablauf des Verfahrens.

3. Durchführung der Schlichtungen

  • Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schlichtung sind die Atmosphäre und festgelegte Gesprächsregeln.
  • Während der Schlichtung werden nicht nur der Streitanlass, sondern auch Gefühle und Emotionen herausgestellt. So können realisierbare Lösungsmöglichkeiten für beide Parteien erarbeitet werden.
  • Am Ende steht ein Vertrag, der von beiden Seiten akzeptiert werden kann.
  • Geschlichtet werden alltägliche Streitereien (Beschimpfungen, Auslachen, Rempeleien …)
  • Mobbing und kriminelle Konflikte könne nicht mit Hilfe der Streitschlichtung geklärt werden.

4. StreitschlichterInnen

  • Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter haben eine große Verantwortung, deshalb werden sie sorgfältig ausgewählt und ausgebildet und während ihrer Tätigkeit begleitet.
  • Ausgebildet werden sozial kompetente, aufgeschlossene und einfühlsame Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrganges. In der Regel arbeiten die Streitschlichter*innen bis zum Ende des 10. Schuljahres.

5. Ausbildung / Ausbildungsziele

  • Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des TIFF-Angebotes des neunten Schuljahres.
  • Im ersten Halbjahr erlernen die zukünftigen Streitschlichter*innen das nötige Handwerkzeug, das sie im zweiten Halbjahr in Begleitung der Ausbilderin anwenden.
  • Während der Ausbildung geht es nicht nur darum zu erlernen, wie man ein Streitschlichtungsgespräch führt. Es geht auch um die Themen Wahrnehmung, Kommunikation, Formen der Gewalt, Umgang mit Gefühlen, Mimik, Gestik, Verantwortung u.v.m.
  • Die zukünftigen StreitschlichterInnen werden mit dem Ablauf einer Schlichtung und den Regeln vertraut gemacht.
  • Sie lernen aktiv zuzuhören, sich in andere hinein zu versetzen, Vertraulichkeit zu wahren, neutral zu sein und Zurückhaltung zu üben
  • Zum Abschluss bekommen die Streitschlichterinnen und Streitschlichter ein Zertifikat und eine Bemerkung aufs Zeugnis.
  • Die aktiven StreitschlichterInnen begleiten die Neuen nach der Ausbildung, machen sie mit dem Alltag eines Schlichters/einer Schlichterin vertraut und helfen bei Bedarf.