Leistungskonzept                                                        

 

Die Transparenz der Leistungsbewertung ist uns wichtig! 

Die rechtlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind festgelegt in § 48 und § 70 des Schulgesetzes und den Kernlehrplänen der jeweiligen Fächer. 

Als Schule des längeren gemeinsamen Lernens ermöglichen wir alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und den Besuch der gymnasialen Oberstufe und halten die Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten so lange wie möglich offen. 

So haben alle Schülerinnen und Schüle die Chance, den für sie bestmöglichen Abschluss zu erreichen.

Noten allein sagen nicht alles  über den Leistungsstand der einzelnen Schülerin oder des Schülers aus. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören vor allem auch Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern. 

Die Lehrerinnen und Lehrer haben verbindliche Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung getroffen. 

 

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) in den Hauptfächern einschließlich den Wahlpflichtfächern dienen der Überprüfung der Lernergebnisse, in der die Schülerinnen und Schüler Sachkenntnisse und Fähigkeiten nachweisen und sind so angelegt, dass sie die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. 

In allen Klassen einer Stufe werden einheitliche Klassenarbeiten innerhalb des gleichen Zeitraums geschrieben. 

In den Hauptfächern inklusive den Wahlpflichtfächern wird zwischen schriftlicher Leistungsbewertung und sonstiger Mitarbeit unterscheiden. Die prozentuale Gewichtung wird in den Fachkonferenzen festgelegt und ist auf der Homepage veröffentlicht. 

Es gelten für die schriftliche Leistungsbewertung verbindliche Beurteilungskriterien: 

  • Inhaltliche Qualität 
  • Richtigkeit der Ergebnisse  
  • Formale und sprachliche Darstellung 

Die Konkretisierung der Beurteilungskriterien wird durch die Fachkonferenzen festgelegt.  

Die Benotung orientiert sich an den Vorgaben der Zentralen Abschlussprüfungen.  

 

Zu den sonstigen Leistungen zählen nicht nur die mündliche Mitarbeit, sondern auch die Leistung in Gruppenarbeiten und schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/ 

Mappen, Portfolios, Lerntagebücher) 

Die Fachkonferenzen haben einheitliche Kriterien zur Bewertung festgelegt. 

In allen Hauptfächern inklusive den Wahlpflichtfächern gelten für die sonstige Leistungsbewertung verbindliche Beurteilungskriterien: 

  • Qualität und Kontinuität von Beiträgen 
  • Sachliche und fachliche Richtigkeit 
  • Kenntnisse und Anwendung von fachspezifischen Methoden 

Die Konkretisierung der Beurteilungskriterien wird durch die Fachkonferenzen festgelegt.  

Fächerübergreifend gilt: 

Die Bewertungsgrundlagen der aufgeführten Kriterien orientieren sich an den in den jeweiligen fachspezifischen Kernlehrplänen definierten Kompetenzfelder. Schwerpunkte und prozentuale Gewichtung werden von den Fachkonferenzen festgelegt.