Der Schulsanitätsdienst an der HBG als einer weiterführenden Schule hat neben der Förderung der sozialen Verantwortung der Schüler*innen in der Hauptsache seinen Schwerpunkt in der medizinischen Erstversorgung.

Der SSanD wird in Kooperation mit dem Malteser-Hilfsdienst-Bornheim durchgeführt, der die HBS in der Ausstattung, sowie der Aus- und Fortbildung des SSanD, unterstützt.

Was ist der Schulsanitätsdienst?

Eine Gruppe von Schüler*innen mit einer altersgerechten Ausbildung in Erster Hilfe, leistet unter Leitung von Lehrkräften bei Schulunfällen, Verletzungen und akuten Erkrankungen Erste Hilfe, sowohl während des Unterrichts, auf dem Pausenhof, bei Schulsportveranstaltungen und sonstigen schulischen Veranstaltungen. Sie stellt dabei auch die Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sicher.

Die Aufgaben der Schulsanitäter*nnen

Die Schulsanitäter*innen leisten im Schulbereich allgemeine Erste Hilfe (s. 1.1). Die Verabreichung jedweder Medikation (z.B. Schmerztabletten, Eisspray zum Kühlen, Desinfektionsmittel für Wunden etc.) ist ihnen dabei untersagt. Gerade bei schwereren Notfällen können sie aber – erfahrungsgemäß –  mit ihren qualifizierten Erste-Hilfe-Maßnahmen die wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Selbstverständlich ersetzen sie niemals die professionelle Hilfe durch den Rettungsdienst, bzw. Notarzt.

Zu den weiteren Aufgaben der Schulsanitäter*innen zählen das ortskundige „Lotsen“ bei der Einweisung des Rettungsdienstes und die Dokumentation von Einsätzen, gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, mittels Einsatzprotokoll oder „Verbandbuch“. Zudem kontrollieren sie regelmäßig das Erste-Hilfe-Material, sowohl im Sanitätsraum selber (Sanitätsschrank, einschließlich aller dort vorhandenen Erste-Hilfe-Taschen), als auch sämtlicher, sich in den verschiedenen Fachräumen befindlicher Erste Hilfe-Kästen. Sie halten den Sanitätsraum sauber und melden evtl. Missbrauch dem entsprechenden Betreuungslehrer/Lehrerin.

Schulsanitäter*innen arbeiten im Team und nehmen an den 1 bis 2 – wöchigen Teamtreffen teil, bei denen mindestens eine betreuende Lehrkraft anwesend ist. Hier besprechen sie aktuelle Angelegenheiten und klären organisatorische Fragen.

Die Erstellung von Dienstplänen gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich der Mitglieder.

Sie trainieren ihre Fähigkeiten in Erster Hilfe regelmäßig durch Teilnahme an Fortbildungen und Übungen.

Wer kann Schulsanitäter*in werden?

Im Prinzip kann jeder Schüler, jede Schülerin der HBG, zunächst ab der Klasse 8, Mitglied des Schulsanitätsdienstes werden. Angedacht ist, je nach Bedarf, diese Mitgliedschaft evtl. auch schon ab Klasse 7 zu ermöglichen, da auch Schüler*innen dieser Stufe großes Interesse zeigen. Allerdings soll die Zahl der Mitglieder überschaubar bleiben, um einen geordneten Einsatz zu garantieren.

Die Mitwirkung im SSanD ist grundsätzlich freiwillig und erfordert Verantwortungs- bereitschaft, Disziplin und Einsatzbereitschaft. Die Bereitschaft zu einer Ausbildung in Erster Hilfe wird vorausgesetzt. Ebenso wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Übungen und Teamtreffen des SSanD erwartet. Auch die Einhaltung allgemeiner Schulregeln ist eine Voraussetzung, da die entsprechenden SchülerInnen durchaus eine Vorbildfunktion einnehmen.

In Absprache mit den jeweiligen Klassenlehrer*innen entscheiden die den Sanitätsdienst betreuenden Lehrkräfte letztendlich über die Teilnahme eines Schülers/einer Schülerin am SSanD. In begründeten Fällen können sie ebenso SchülerInnen aus dem Schulsanitätsdienst entlassen.

Die Vorteile des SSanD für die HBG

Durch  Fortbildungen und Übungen, sowie durch die fortlaufende Arbeit als Schulsanitäter erwerben die Schüler*nnen Routine im Schulalltag. Sie entlasten durch ihre Erstversorgung insbesondere die Lehrkräfte, die teilweise weniger Erfahrung in Erster Hilfe bei akuten Verletzungen oder Erkrankungen haben, ihre jeweiligen Lerngruppe so nicht verlassen müssen und damit ihre Aufsichtspflicht kontinuierlich wahrnehmen können.

Insgesamt leistet der Schulsanitätsdienst einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit an der HBG. Durch seine Präsenz wird nicht nur das soziale Engagement der Schule hervorgehoben, sondern auch den Eltern der Schüler*innen das Sicherheitsgefühl vermittelt, dass ihr Kind im Falle eines Notfalles gut aufgehoben ist.

Die Vorteile der Mitarbeit im SSanD für die Schüler*innen

Insbesondere die soziale Kompetenz des Helfens kann sich durch den Einsatz im Schulsanitätsdienst bei den Schüler*innen gut entwickeln. Das soziale Handeln wird fortwährend praktiziert und damit für später und außerhalb der Schule eingeübt. Inhalte des Erste-Hilfe Unterrichts werden in praktisches Handeln umgesetzt. Durch diesen direkten Praxisbezug und die Anerkennung im Schul-bereich wird gleichzeitig eine Motivation für das Lernen geschaffen.

Zudem kann der Schulsanitätsdienst als Teil der Gesundheitserziehung der Schüler*innen gesehen werden. Zusätzlich zum regulären Naturwissenschafts-unterricht erwerben sie im Rahmen ihrer Ausbildung Wissen über Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, als auch in Teilbereichen über die schädlichen Einflüsse z.B. von Rauchen, Drogen und Übergewicht.

Daneben erhalten die SchülerInnen Einblicke in typische Tätigkeiten aus dem Berufsfeld „Gesundheitswesen“ (Erstversorgung, Betreuung, Hygienemaßnahmen, Materialwirtschaft), so dass der SSanD auch als Baustein zur Berufsorientierung zu sehen ist.

Die Aus- und Fortbildung der Schüler*innen

Die Grundvoraussetzung für die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst an der HBS ist der erfolgreiche Abschluss eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, an deren Ende die Schüler*innen eine Bescheinigung über ihre erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in Erster Hilfe erhalten. Die Ausbildungsinhalte werden in Kooperation mit dem Malteser-Hilfsdienst, der diesen Kurs durchführt, festgelegt. Über die Grundausbildung hinaus sollen die Schulsanitäter*innen an regelmäßigen Weiterbildungen teilzunehmen.

Die Weiterbildungsmöglichkeiten im sanitätsdienstlichen Bereich liegen zunächst im Rahmen der regulären Schulzeit, ebenfalls betreut durch die Hilfsorganisation. Angedacht sind aber auch Fortbildungen außerhalb der regulären Schulzeit, diese fördern zum Einen den Zusammenhalt und Teamgeist in der Gruppe, zum Anderen verpassen die SchülerInnen so nicht  die regulären Unterrichtsinhalte.

Wie das richtige Verhalten in Notfallsituationen aussieht, wird den Schulsanitäter*innen sowohl theoretisch als auch praktisch durch Fallbeispiele beigebracht. Die Schwerpunkte liegen dabei – neben der klassischen Ersten Hilfe – auf alltäglichen Situationen, wie z.B. Sport- und Schulhofunfällen, aber auch in der psychologischen Betreuung der Verletzten. Des Weiteren lernen die Schulsanitäter*innen in ihrer Ausbildung den rechtlichen Schutz des Ersthelfers, als auch rechtliche Verpflichtungen und Einschränkungen kennen.

Streit und Auseinandersetzungen gehören zum Schulalltag. Richtig damit umzugehen kann man lernen. Dabei geht es nicht um die Suche nach Schuldigen, sondernum das Verständnis für einander und das Herbeiführen einer Lösung, die beiden Parteien gerecht wird.

1. Allgemeine Ziele

  • Verbesserung des Schulklimas durch den Aufbau und die Entwicklung einer zivilisierten und angstfreien Streitkultur
  • Entwicklung von sozialen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern
  • Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern

2. Grundidee

  • Schülerinnen und Schüler, die einen Konflikt miteinander haben, gehen zu einer festgelegten Zeit zu den StreitschlichterInnen und suchen mit deren Hilfe nach Lösungsmöglichkeiten für ihren Streit.
  • Streitschlichter*innen sind Schüler*innen der 9. (und 10.) Klasse.
  • Die Streitschlichterin/der Streitschlichter hat die Funktion, den beiden Kontrahenten zu helfen und ihren Streit zu lösen ohne dabei zu richten.
  • Die Kontrahenten sind für die Lösung verantwortlich, die Schlichterin/der Schlichter für den Ablauf des Verfahrens.

3. Durchführung der Schlichtungen

  • Wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Schlichtung sind die Atmosphäre und festgelegte Gesprächsregeln.
  • Während der Schlichtung werden nicht nur der Streitanlass, sondern auch Gefühle und Emotionen herausgestellt. So können realisierbare Lösungsmöglichkeiten für beide Parteien erarbeitet werden.
  • Am Ende steht ein Vertrag, der von beiden Seiten akzeptiert werden kann.
  • Geschlichtet werden alltägliche Streitereien (Beschimpfungen, Auslachen, Rempeleien …)
  • Mobbing und kriminelle Konflikte könne nicht mit Hilfe der Streitschlichtung geklärt werden.

4. StreitschlichterInnen

  • Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter haben eine große Verantwortung, deshalb werden sie sorgfältig ausgewählt und ausgebildet und während ihrer Tätigkeit begleitet.
  • Ausgebildet werden sozial kompetente, aufgeschlossene und einfühlsame Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrganges. In der Regel arbeiten die Streitschlichter*innen bis zum Ende des 10. Schuljahres.

5. Ausbildung / Ausbildungsziele

  • Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des TIFF-Angebotes des neunten Schuljahres.
  • Im ersten Halbjahr erlernen die zukünftigen Streitschlichter*innen das nötige Handwerkzeug, das sie im zweiten Halbjahr in Begleitung der Ausbilderin anwenden.
  • Während der Ausbildung geht es nicht nur darum zu erlernen, wie man ein Streitschlichtungsgespräch führt. Es geht auch um die Themen Wahrnehmung, Kommunikation, Formen der Gewalt, Umgang mit Gefühlen, Mimik, Gestik, Verantwortung u.v.m.
  • Die zukünftigen StreitschlichterInnen werden mit dem Ablauf einer Schlichtung und den Regeln vertraut gemacht.
  • Sie lernen aktiv zuzuhören, sich in andere hinein zu versetzen, Vertraulichkeit zu wahren, neutral zu sein und Zurückhaltung zu üben
  • Zum Abschluss bekommen die Streitschlichterinnen und Streitschlichter ein Zertifikat und eine Bemerkung aufs Zeugnis.
  • Die aktiven StreitschlichterInnen begleiten die Neuen nach der Ausbildung, machen sie mit dem Alltag eines Schlichters/einer Schlichterin vertraut und helfen bei Bedarf.

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