Auf Bitten der Stadt Bornheim informieren wir wie folgt:
Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr die Pflicht zum Tragen von Masken mit einer höheren Schutzwirkung besteht (Standards FFP2 oder KN95/N95).